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01.01.2009
Respekt vor der Geschichte
Autor: Hermann Meyer ( 1873 – 1940)

Der Verkehr muss frei sein, dasjenige Geld zu benützen, das ihm passt. Er muss insbesondere auch frei sein, dieses Geld so genau zu bezeichnen, dass Zweifel und Irrtum sicher fernbleiben. Nachdrücklich auf die Hauptsache weisend, hat unsere frühere Schrift über „Wesen und Lehren der Geldkrisis“ (1920, Heft 16 der Wirtschaftlichen Publikationen) ein die nichtssagenden Münznamen beseitigendes Gewichtsgeld als Ideal hingestellt. Und als nächste praktische Massnahme wurde empfohlen, es möchte bei der kommenden Neuordnung unseres Geldwesens dafür gesorgt werden, dass die gesetzlichen Zahlungsmittel neben ihrem Münznamen auch das Gewicht Edelmetall, das sie enthalten, ehrlich in soundsoviel Gramm nennen; ferner sollten alle Schuldurkunden in Zukunft ausser auf den überlieferten Münznamen auch auf Goldgewicht lauten. Was so von der kommenden Gesetzgebung erwartet worden war, hat einsichtige Praxis aus freien Stücken bereits teilweise verwirklicht. Des Schicksals des „Frankens“ eingedenk, bezeichnen unsere Banken in langfristigen Darlehensverträgen den von ihnen gemeinten Franken ausdrücklich und genauest mit 0.2903225 Gramm Feingold und stellen somit zur Ausschliessung aller Unbestimmtheit auf das Edelmetall selbst, auf Goldgewicht ab. In naher Zeit wird die Schaffung des einheitlichen Pfandbriefes erwartet. Welche bessere Empfehlung für alle Welt kann diesem Titel gegeben werden, als eben die heute noch verwehrte Goldgarantie? Im Sachenrecht, im Obligationenrecht, in der ganzen Gesetzgebung soll die gute Ordnung unseres Geldwesens bestätigt und gestützt werden.

Die in diesem Abschnitt vertretene Forderungen und Anregungen sind keineswegs von übertriebenen Hoffnungen diktiert. Störungen und Verluste, wie sie durch Krisen und Kriege der Wirtschaft zugefügt werden, lassen sich selbstverständlich auch durch die sich selbst treue Währungspolitik nicht verhindern, noch weniger ungeschehen machen. Verhindern wird das solide Verhalten jedoch, dass die Schädigungen sich masslos steigern, ganze Bevölkerungsschichten ruinieren, alles Vertrauen, jeden Sparsinn ertöten. Gewiss werden auch in Zukunft bei Notlagen viele Verpflichtungen trotz Stundung nur mangelhaft erfüllt werden. Die Stellung der Vertragspartner bleibt jedoch die bei Vertragsabschluss frei vereinbarte. Wie die Schwierigkeiten zu überwinden sind, soll im einzelnen Falle die Prüfung der besonderen Verhältnisse ergeben. Keinesfalls aber wird es vorkommen, dass ältere Zahlungsverpflichtungen kurzerhand mit einem Bettel gelöst werden können, wie das Deutschland beim Zusammenbruch der Mark die Regel gewesen. Ist die Erfüllung dem Schuldner unmöglich, so bleibt die Verpflichtung bestehen bis zur Zeit, da richtige Zahlung erfolgt, sei es im vollen Betrag, sie es mit Reduktion, worüber freie Vereinbarung oder der Richter in Würdigung der veränderten Verhältnisse befindet. Diese Andeutungen müssen im Rahmen dieser Studie genügen.

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